Ätherische Öle und die Gesetzgebung
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In Deutschland und Österreich sind sie als Kosmetika zugelassen, in der Schweiz fallen sie unter das Chemikalienrecht und tragen die gleichen Gefahrensymbole wie Putzmittel und Co.: naturreine ätherische Öle.
Hochwertige ätherische Öle sind stets mit botanischem Namen, Pflanzenteil, Gewinnungsverfahren, Anbaumethode, Herkunftsland, Zertifizierungsstelle etc. und Beschreibung (100 % naturreines ätherisches Öl) deklariert. Achten Sie auf Bio-Qualität oder Bio-Wildsammlung. Gute ätherische Öle haben (wegen der aufwändigen Gewinnung und Herstellung) ihren Preis. Begriffe wie «Reinheit» oder« therapeutische Qualität» sind reine Marketingbegriffe, die keine gesetzlichen Standards erfüllen.
- Ein in der Schweiz zugelassenes ätherisches Öl, gleich welcher Qualität, muss mit den bekannten Gefahrensymbolen gekennzeichnet sein, da hierzulande ätherische Öle dem Chemikalienrecht unterstehen.
- Darum dürfen sie nicht als Heilmittel oder Nahrungsergänzungsmittel verkauft oder deklariert werden.
- Ausländische Firmen, die nicht im Einzelhandel verkauft werden, umgehen diese Gesetzgebung einzig und allein durch ihren Vertriebsweg, nicht aufgrund ihrer Qualität.
- Die Deklaration beinhaltet keine medizinischen Indikationen.
- In DE und AT sind farfalla-Öle übrigens als Kosmetika deklariert und ohne Gefahrensymbole im regulären Handel.